WICHTIG: Bundestag verabschiedet Gesetz
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand und Kerstin Griese ausdrücklich.
„Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wurde eine zentrale Forderung des DHPV aufgegriffen“, so Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV. „Das Gesetz stellt sicher, dass nicht nur der auf Gewinn abzielenden, sondern auch der regelmäßig wiederkehrenden, in organisierter Form durchgeführten Förderung der Selbsttötung die Basis entzogen wird“, so Hardinghaus weiter.
Der Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen mit der gesetzlichen Legitimierung der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid zu begegnen, wie in anderen Entwürfen vorgesehen, kann in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein, so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV. „Vielmehr brauchen wir eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie flächendeckende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung“, so Bolze. Zusammen mit dem gestern verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz ist das Gesetz der Gruppe um Brand und Griese eine Voraussetzung dafür, diese Sorgefähigkeit der Gesellschaft zu stärken.
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) ist die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der überregionalen Verbände und Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit sowie als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1000 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.
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